(DE) CO2 Preis soll ab 2023 in Deutschland nun auf Abfallverbrennungsanlagen ausgeweitet werden
9. 6 .2022,
Die Klimakrise schreitet voran und Länder aus aller Welt müssen mit Maßnahmen reagieren. Im Januar 2021 wurde von der Bundesregierung die CO2 Bepreisung in Deutschland eingeführt und soll sich ab kommenden Jahr nun auf Abfall und Braunkohle ausweiten.
CO2-Bepreisung: Status Quo in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Mit 25 Euro pro Tonne startete die CO2-Bepreisung 2021 und soll bis 2025 auf 55 Euro angehoben werden. Ab 2026 folgt eine Phase, in der CO2-Zertifikate versteigert werden sollen, um Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, so Ihren CO2-Ausstoß zu kompensieren. Dabei soll die Menge dieser Zertifikate begrenzt sein. Auch in der Schweiz gibt es bereits seit 2008 eine CO2-Abgabe, Österreich soll im Juli 2022 dem Beispiel aus den Nachbarländern folgen.
Ausweitung des Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG)
Derzeit gibt es in Deutschland für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas eine Besteuerung, diese soll laut dem Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) nun auch auf Abfall und Braunkohle ausgeweitet werden. Als Folge müssen Inhaber von Müllverbrennungsanlagen und Braunkohlekraftwerken unter einer Leistung von 20 Megawatt für ihren CO2 Ausstoß aufkommen. Größere Kraftwerke unterliegen bereits dem europäischen Emissionshandel.
Warum Abfallverbrennung unter die Regelung des BEHG fällt
Die aufgeflammte Diskussion rund um die Novelle im BEHG und die Regelungen, welche für Abfallverbrennungsanlagen gelten, lassen einige Fragen im Raum stehen. Im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) können Abfallverbrennungsanlagen, um eine Bereichsausnahme für die Verbrennung von gefährlichen Abfällen und Siedlungsabfällen ansuchen. Im BEHG ist eine solche Regelung jedoch nicht explizit vorgesehen. Das liegt unter anderem daran, dass das BEHG die Reduktion von Brennstoffemissionen zum obersten Ziel hat und folglich sowohl die klassische Energieerzeugung wie auch thermische Abfallverwerbrennungsanlagen miteinbezieht.
Statement von David Mattersdorfer
David Mattersdorfer, Country Manager der DACH-Region, meint dazu: “Eine CO2 Bepreisung der thermischen Verwertung ist im Allgemeinen sinnvoll, da dort ein Hebel angesetzt wird, wo CO2 verursacht wird. Zu hoffen ist, dass durch die Einstufung von Siedlungsabfällen als "Brennstoff" und die damit verbundene CO2-Bepreisung zu einer höheren Sortier- und Recyclingquote führen, indem die zusätzlichen Kosten in letztere Konsequenz an die Abfallverursacher weitergegeben werden. Recycling sollte eine günstigere Alternative zur thermischen Verwertung darstellen, zieht man die damit verbunden Emissionen in Betracht.
Ergänzend muss an dieser Stelle auch erwähnt werden, dass derzeit viele nicht recyclingfähige Produkte im Umlauf gebracht werden. Diese lassen keine werkstoffliche Verwertung zu. Deren negative Auswirkung muss ebenfalls in der CO2 Bilanzierung in Betracht gezogen werden. Zirkularität kann nur funktionieren, wenn auch Produkte in den Markt gebracht werden, welche eine erneute Verwendung oder Recycling ermöglichen. “
Hindernisse und Potentiale der geplanten Gesetzesänderung
Durch die Erweiterung der CO2 Steuer soll ein noch größerer Anreiz geschaffen werden die Abfallproduktion zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen. Durch eine Bepreisung kann das Recyceln von Materialien deutlich attraktiver wirken, was im Sinne der Kreislaufwirtschaft ist. Noch verwertbare Materialien können aussortiert und weiter verkauft werden, um eine CO2 Einsparung zu erzielen. Allerdings könnte die höhere Besteuerung von Abfallverbrennungsanlagen auch indirekt den Recyclingsektor betreffen, da in der Vorsortierung oft Fraktionen von nicht recyclingfähigen Materialien anfallen, die weiterführend thermisch verwertet müssen.
‐ Jasmin Bermadinger